AGB: Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von fotofisch-berlin.de oder Gerhard F. Ludwig durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch Kund*innen, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung, bzw. des Downloads von Daten vom Bilder-Server via Internet.
  3. Wenn Kund*innen den AGB widersprechen möchten, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kund*innen erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von fotofisch- berlin.de.

II Ãœberlassenes Bildmaterial

  1. Die AGB gelten für jegliches überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
  2. Kund*innen erkennen an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
  3. Von Kund*innen in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  5. Kund*innen haben das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und dürfen es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
  6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III Nutzungsrechte

  1. Kund*innen erwerben grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Ausnahmen werden zwischen Gerhard F. Ludwig und den jeweiligen Nutzer*innen gesondert vereinbart.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
  3. Mit der Lieferung wird i.d.R lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem von Kund*innen angegebenen Zweck. Ausnahmen werden zwischen Gerhard F. Ludwig und den jeweiligen Nutzer*innen gesondert vereinbart.
  4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, V erwertung, V ervielfältigung, V erbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

    Das gilt insbesondere für:
    • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, Produkt begleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
    • jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
  5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  6. Kund*innen sind nicht berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
  7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks. Foto: ©fotofisch- berlin.de oder Foto: ©Gerhard F. Ludwig. Der Urhebervermerk muss eine zweifelsfreie Zuordnung zum Bild ermöglichen. Sammelbildnachweise reichen nicht aus. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. (bestätigt durch die Rechtsprechung, zB.LG Hamburg vom 20.11.87, Az 74 0 68/78, LG München I vom 23.4.91 Az. 210 6247/89)

Persönlichkeitsrechte

Weder fotofisch-berlin.de (Gerhard F. Ludwig) noch für fotofisch-berlin.de tätige Fotografen haftet (-n), wenn eine auf den Fotos abgebildete Person mit einer Veröffentlichung in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen (Werbung, Montage, etc.) die Zustimmung abgebildeter Personen vor der Veröffentlichung einzuholen. Alle Bühnenfotos mit Darstellern (Schauspieler, Sänger, Tänzer, Artisten, Musiker, Dirigenten, Chor usw.) sind ausschließlich zur redaktionellen Berichterstattung freigegeben. Jede anderweitige Verwendung wie Werbung, Promotion, oder Illustration von anderen Themen ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.

IV. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Gerhard F. Ludwig (www.fotofisch-berlin.de) erkennt den Haustarif und/oder das Anstrichverfahren Ihrer Redaktion an, im Weiteren gelten die AGB. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
  3. Weitere anfallende Kosten und Auslagen, z.B. Material-und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc. sind gesondert zu berechnen.
  4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR 80,-- pro Aufnahme an. Zuschläge aufgrund erhöhter Produktionskosten: Luftbilder und Unterwasseraufnahmen + 100%
  5. Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach 30 Tagen kommen Kund*innen in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

V. Rückgabe des Bildmaterials

  1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 2-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Digital geliefertes Bildmaterial ist nach der technischen Verarbeitung, spätestens nach der Veröffentlichung auf allen Datenträgern zu löschen.
  2. Überläst der Fotograf auf Anforderung von Kund*innen oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, Kund*innen das digitale Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zu löschen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. (bestätigt durch die Rechtsprechung, siehe OLG FfM Az.11U 49/96 -I/1, OLG Celle Az. 13U 81/96 + 13U 139/96)
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Auf schlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. (bestätigt durch die Rechtsprechung, zB.LG Hamburg vom 20.11.87, Az 74 0 68/78, LG München I vom 23.4.91 Az. 210 6247/89)
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  4. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn Kund*innen V ollkaufleute sind, der W ohnsitz des Fotografen.

Stand: Februar 2019